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  • tertium non datur

mehr als 1000 Beiträge seit 03.05.2001

"Bodentruppen in Ukraine völkerrechtlich zulässig"

So zumindest der wiss. Dienst des Bundestages.

[...] Die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch hatte daraufhin nach Angaben ihres Büros bei den Wissenschaftlichen Diensten gefragt, welche Auswirkungen eine Entsendung von Bodentruppen eines NATO-Staates mit Blick auf den sogenannten Bündnisfall hätte [...]

Die Fachleute des Bundestags schreiben dazu: „Engagieren sich Truppenteile eines NATO-Mitgliedstaates in Ausübung kollektiver Selbstverteidigung (Art. 51 VN-Charta) zugunsten der Ukraine in einem bestehenden Konflikt (zwischen Russland und der Ukraine) und werden dabei von der anderen Konfliktpartei (Russland) im Zuge des Gefechts im Konfliktgebiet attackiert, so stellt dies keinen Fall von Art. 5 NATO-Vertrag dar.“ Verwiesen wird darauf, dass der Bündnisfall laut NATO-Vertrag daran geknüpft ist, dass NATO-Länder und Truppen auf oder über ihrem Territorium angegriffen werden.

„Ein militärisches Engagement französischer Bodentruppen zugunsten der Ukraine würde auf der Grundlage des kollektiven Selbstverteidigungsrechts nach Art. 51 VN-Charta erfolgen und wäre damit völkerrechtlich zulässig“, heißt es in dem Papier und weiter: „Eine militärische Reaktion Russlands gegen Ziele in Frankreich würde dagegen einen (völkerrechtswidrigen) „bewaffneten Angriff“ i.S.v. Art. 5 NATO-Vertrag darstellen, der die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Proklamation des Nato-Bündnisfalles begründete.“ [...]

https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/bundestags-experten-bodentruppen-in-ukraine-voelkerrechtlich-zulaessig-19619622.html

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