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  • Prokrastes

mehr als 1000 Beiträge seit 06.07.2005

Moment mal ...

> Zwei von ihnen sitzen in der Jugendvollzugsanstalt (JVA) 
> Hahnöfersand ein, ihren Angaben zufolge sind sie 13 und 
> 16 Jahre alt. 

13 Jahre. Wie war das mit der Strafmündigkeit?

Darf ein Kind (und darum handelt es sich bei einem 13jährigen ganz
eindeutig) überhaupt in einer Jugendvollzugsanstalt verwahrt werden?

Oder gelten Grundgesetz und andere Rechtsnormen nur für die
"richtigen" Menschen?

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