so einfach ist das. Das Recht auf freie Fahrt erwirbt er auch.
Wenn die Radler und ÖPNVler 100 Mrd Jahr für Jahr in den Haushalt pumpen, vom dem nur ein winziger Teil zweckgebunden verwendet wird, dann, ja dann dürfen sie Ansprüche stellen.
Vorher nicht.
Außerdem müssen sie den Wegfall von knapp 2 Mio äußerst gut bezahlte Arbeitsplätze kompensieren. Es ist schon ein Unterschied, ob ein Ingolstädter 135.000€ zum BIP beiträgt, oder ein Rostocker 30.000 €.