Tom-Ka_KR schrieb am 17.08.2020 18:13:
Da die 1.386 Stunden die tatsächlich geleistete Arbeitszeit ist, kann man die Stunden eigentlich nur durch 43 oder 44 Wochen teilen. Die fehlenden Wochen sind die Zeiten der Abwesenheit - Urlaub, Feiertage und Krankheit. Dann haben wir unterm Strich unsere 31 bis 32 Stunden pro Woche.
Für die geleistete Arbeitszeit ist die zeitliche Verteilung des Urlaubs etc. in meinen Augen unerheblich und darf daher nicht abgezogen werden.
Jemand, der 1600 Stunden in 40 Wochen arbeitet und die restlichen 12w am Strand Däumchen dreht, hat für mich nicht automatisch mehr Durchschnittsstunden geleistet als jemand, der dieselbe Stundenzahl gleichmäßig auf 52 Wochen verteilt, weil er z.B im Urlaub des Hauptjobs vermehrt Stunden im Nebenjob schiebt o.ä.