Silece schrieb am 06.09.2024 08:37:
Rainer-ich schrieb am 05.09.2024 20:42:
Es gibt auch eine untere, die geht von ~1000€/Monat Einnahmen aus. Wer kein Einkommen hat (z.B. als Hartz4-Zwangsbedarfsgemeinschafteter) muss sich freiwillig gesetzl. versichern und dann mindestens ~200€/Monat zahlen. Begründung eines Sozialrichters: "KKs brauchen das Geld"
Der Finanzminister hat den Sozialminister einen Deal aushandeln lassen: Hartzies werden für 30,-€/Monat krankenversichert.
Damit ist der gesetzl. Beitragszahler der Gearschte, der privat versicherte lacht sich halb tot.
Ist wie bei den versicherungsfremden Leistungen der gesetzl. Rente, da fehlt jede Menge staatliche Erstattung(2023 ~40 Mrd.€) zulasten der gesetzl. Beitragszahler, private bekommen Lachkrämpfe.... Solidargemeinschaft geht anders!
RainerDer Staat zahlt für Bürgergeldempfänger 109EUR in die GKV.
Ein selbst-Versicherter nicht Arbeitnehmer zahlt ~165EUR im Monat.
Ja, die untere Beitragsbemessungsgrenze ist Scheiße.
Aber es ist nur 160% unterschied, nicht 500% (nicht, dass es das besser macht)
Der letzte von mir gesehene Hartz4-Bescheid liegt etliche Jahre zurück. Sollte sich da tatsächlich etwas geändert haben?
Der selbst freiwillig gesetzl. Versicherte zahlt auch Pflegeversicherung 47,13 €/Monat(bei kinderlos) - vielleicht stammt da meine Zahl ~200€/Monat her?
Interessant war, dass durch diese Zwangsbedarfsgemeinschafterei die Krankenkasse der "reichen" unterhaltszwangsverpflichteten Person plötzlich auch diese 30€ zusätzlich erhielt(was in meinen Augen Verschwendung ist - es hat sich am Einkommen nichts geändert). Aber wenn wir schon BVerfG-Urteile (1 BvL 1/09) ignorieren, kann das ruhig Geld kosten....
Rainer