...diente der Begründung eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges.
Mittlerweile ja sogar vom damaligen obersten Befehlshaber Schröder
öffentlich zugegeben. Aber dass das ein massiver Grundgesetzverstoß
und strafrechtlich relevant ist, interessiert hier weder
Verfassungsschutz noch Generalbundesanwaltschaft noch den Wähler
Mittlerweile ja sogar vom damaligen obersten Befehlshaber Schröder
öffentlich zugegeben. Aber dass das ein massiver Grundgesetzverstoß
und strafrechtlich relevant ist, interessiert hier weder
Verfassungsschutz noch Generalbundesanwaltschaft noch den Wähler