Aneri_2021 schrieb am 12.11.2024 18:22:
Hm-m, ist Dir nicht geläufig dieser Begriff "Rechtsstaat"? Dann erst recherschierst mal, dann vielleicht verstehst du den Sinn des zitierten Satzes...
WEIL er mir geläufig ist, ist mir klar, dass er HIER völlig falsch verwendet wird.
Sonst gib mir doch einfach mal an, welcher "Rechtsstaat" das hier sein soll?
Maximal wird die Autorität eines Gerichts untergraben. Das ist aber in der Vergangenheit eher als "gut gemeint" als "gut gemacht" aufgefallen (wie selbst der Artikel ja feststellt). Das ist eben KEIN Staat, auch nicht im weitesten Sinne oder maximalen Verdrehung der Definition. Merkwürdig, das man solche Basics noch erklären muss.