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Avatar von Aneri_2021
  • Aneri_2021

777 Beiträge seit 07.10.2021

Re: Ich ahne zwar, was gemeint ist ...

Ich vermute in der Zwischenzeit hat Autor Rechtsstaat auf Volkerrecht geändert, um zu vermeiden die Diskussion auf Nebenwege abzuleiten.

CobraCommander schrieb am 12.11.2024 22:13:

WEIL er mir geläufig ist, ist mir klar, dass er HIER völlig falsch verwendet wird.
Sonst gib mir doch einfach mal an, welcher "Rechtsstaat" das hier sein soll?

Na gut, ich versuche meine Sicht auf das Thema erklären. Als erstes: Was wird gemeint, wenn man Begriff Rechtstaat verwendet. Es kann schon ein bestimmtes Staat gemeint werden, auf dem dieser Begriff angewendet kann - oder eben nicht. Der Begriff selbst beschreibt ein bestimmtes Merkmal eines Staates, nicht den Staat selbst.
Da in der Zitat diese Staaten eindeutig benannt wurden, verstehe ich nicht deine Forderung/Frage. Für mich ist im Kern auch der ursprünglicher Satz - mit Rechstaat - richtig. Israel verhält gegenüber besetzten Gebieten NICHT als Rechstaat (es gibt doch auch eine Resolution der UNO, die fordert Israel rechtssaatlichkeit auf von ihm kontrollierte Gebiete anzuwenden(?). Beiden - USA und Israel - wurde übrigens in Artikel die Rechtstaatlichkeit nicht abgesprochen, sondern milder ausgedruckt - als Respektlossigkeit gegenüber Rechtsstaatlichkeit aufgefasst.

Und ja, die Rechtstaatlichkeit betrifft das innere leben des Staates. Wenn aber ein Rechtstaat sein Name verdient, dann er als Akteur der internationalen Beziehungen genauso verhält für die Gesetzgebung auf dieser Ebene. Und wenn man ein Gericht nicht anerkennt, ist es nicht gleich das Brechen des Rechts. Wenn aber diese werden manipuliert, mit mafiosiähnlichen Metoden gehandelt, dann stellt er das Verständnis der Staatlichkeit auf die Probe.

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