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30 Beiträge seit 11.01.2002

Re: Solange der IStGH keine Haftbefehle

"aber ein gegenseitiges Aufrechnen von Schuld ist nicht zulässig."

Wenn nur die Verbrechen der einen Seite verfolgt werden, herrscht keine Gerechtigkeit. Akzeptanz für Gesetze und Gerichte kann nur daraus erwachsen, dass das Recht immer gleich angewendet wird, egal wer mutmaßlich ein Verbrechen begangen hat.
Und genau das findet eben beim IStGH nicht statt.

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