medienskeptiker schrieb am 20.11.2019 16:06:
abgeschrieben aus den Boulevardmedien Österreichs? Schmieren Boulevard a la Telepolis?
Bitte erspart Euch derarigen Schmierenjournalismus...
28 Abs. 1 Satz 1 GG/ oder für Österreich – § 8 StPO gilt für beide Seiten, Strache und seine Gegner, die diese Abhöraktion einfädelten. Wer sich nicht daran hält und das als Schmierenjournalismus bezeichnet, kennt entweder das Grundgesetzt nicht oder ist selbst ein Schmierenjournalist.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.11.2019 16:57).