Ob es sich um eine Inszenierung handelte oder nicht, spielt für die Bewertung Straches nicht die geringste Rolle. Er war erkennbar davon ausgegangen, es mit einer realen Situation zu tun zu haben. Das genügt, um sein Verhalten, seine Pläne und seine Taten zu bewerten.
Die Vorbereitung eines Terroranschlags ist strafbar. Auch dann, wenn es sich um eine gestellte Falle von Sicherheitsbehörden handelt. Und genau so muss man auch mit Straches geplantem Anschlag auf den Rechtsstaat und die Medien in Österreich verfahren.
gruß
cooregan
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.05.2019 18:53).