Das muss nun wirklich nichts mit Löschfristen zu tun haben!
Die betreffenden Aufnahmen wurden ANLASSBEZOGEN gesichert und dieses "Ergebnis" wurde veröffentlicht, nachdem es seine Relevanz für den weiteren Verlauf der Ermittlungen verloren hatte.
Das muss nun wirklich nichts mit Löschfristen zu tun haben!
Die betreffenden Aufnahmen wurden ANLASSBEZOGEN gesichert und dieses "Ergebnis" wurde veröffentlicht, nachdem es seine Relevanz für den weiteren Verlauf der Ermittlungen verloren hatte.