Urkel schrieb am 09.01.2017 11:29:
...dass es vielen "Ordnungsbürgern" eben nicht um die Abwehr von schwersten Straftaten und Terror geht, sondern um eine Rundumüberprüfung auf kleinste Vergehen. Der Traum eines jeden Spießbürgers: ...
Nein, aber absolut nein! Das ist das letzte was der Artikel verdeutlicht!
Der Autor führt diese Beispiele an als würden sie irgendjemand der sich ernsthaft mit Videoüberwachung auseinandersetzt interessieren. Streng genommen macht er nicht mal das, er führt diese Beispiele nur an um eine Aufzählung von peinlichem/grenzwertigem Verhalten in der Öffentlichkeit unterzubringen. Warum auch immer er das tut?! Ein Motiv dafür könnte man ihm höchstens unterstellen, denn ein Zusammenhang mit Videoüberwachung, insbesondere mit der Auswertung dieser Videos im Falle einer Straftat, wurde nicht hergestellt und lässt sich auch nicht sinnvoll herstellen.
Die "Ordnungsbürger" interessiert diese im Artikel genannte Aufzählung überhaupt nicht. Schon gar nicht im Sinne einer möglichen Strafverfolgung anhand von Videoaufzeichnungen.
Denn der 70jährige Pensionär, der nach seiner Pensionierung nun ständig durch "seine" Straße zieht um täglich im Schnitt 20 Falschparker und "Verkehrsrowdies" bei der Polizei zu melden, ist nicht der, der bei einer Videoüberwachung zu Rate gezogen wird oder sonstige Relevanz besäße.