Zitat:
Wenn wir eine Besteuerung vornehmen, die den Hauptverdiener belohnt, demotivieren wir den zweiten Verdiener, meistens Verdienerinnen, nämlich Frauen, die tendenziell weniger verdienen und wenn sie arbeiten, dann häufig in Teilzeit.
Ende!
Zu mindestens in Deutschland ist kein Ehepaar gehindert für das höhere Einkommen Steuerklasse V zu wählen und das Teilzeiteinkommen mit III zu versteuern, oder auch IV, IV einzutragen.
Und am Jahresende gleicht es sich sowieso aus......
Wo ist das Ungerechtigskeitsproblem?