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mehr als 1000 Beiträge seit 24.07.2014

Re: Nachhilfe in Völkerrecht - extra für Dich. Exempel Kosovo

JR73 schrieb am 24. Juli 2014 15:44

> Eine Rolle spielt bei der Selbstbestimmung nur, ob sich die
> Separationswilligen trennen wollen oder nicht. Der Rest ist eine
> Frage der internationalen Anerkennung.
> Das ist das Gleiche, was Schottland mit seinem Referendum macht oder
> die Katalanen.

nun ja, sie trennen hier ihre moralische einschätzung von der
rechtlichen. erstere ist absolut subjektiv. die rechtliche hingegen
objektiv und überprüfbar.
schottland darf ein referendum durchühren, die katalanen nicht. in
beiden fällen bin ich der meinung, dass sie moralisch das recht zu
haben.
auch im fall der krim gestehe ich den bewohnern das recht zu, zu
entscheiden zu welchem staat sie gehören wollen.und natürlich wäre
ein referendum nach demokratischen standards, mit genügend
vorlaufzeit, unter internationaler beobachtung, mit der möglichkeit
der werbung für beide positionen, für mich in ordnung gewesen.
aber keinesfalls ein referendum innerhalb weniger wochen, mit
nichtmal der möglichkeit den status quo bei zubehalten, diese wahl
gab es nicht. und schon gar nicht mit russischen truppen im
hintergrund. sorry, sowas kann man nicht akzeptieren.

> Der Kommentar stammt aber nun mal leider nicht von einem
> Völkerrechtler, wie das Urteil, sondern von einer Journalistin.
> Insgesamt hat der Kommentar auf keinen völkerrechtlichen Nährwert.

nunja, das störte sie bei ihren auslegungen aber auch nicht. trotz
allem sind die unterschiede zwischen kosovo und der krim erheblich.
die albaner im kosovo waren massiven repressionen ausgesetzt. es gab
viele tote und verfolgung. dies war alles auf der krim nicht gegeben.
und alleine dieser umstand war die rechtfertigung für das eingreifen
von aussen. auserdem zog sich dieser prozess relative lange hin. auf
der krim wurde niemand bedroht.

> Zitat: "Im Kosovo zog der Westen mit seinem militärischen Eingreifen
> die Konsequenzen aus der massiven Vertreibung der albanischen
> Bevölkerung durch die jugoslawische Armee."
> Nun, dies ist zum Zeitpunkt der NATO-Aggression eben nicht der Fall.
> Das sollte die gute Frau als Journalistin auch mittlerweile wissen,
> denn die OSZE-Beobachter hatten sich entsprechend geäußert. 
> Und wie jeder weiß wurde der Kosovo-Krieg wegen des Fakes
> "Hufeisenplan" geführt (http://de.wikipedia.org/wiki/Hufeisenplan).
> Hierzu gibt es die Dokumentation "Es begann mit einer Lüge"
> (http://www.youtube.com/watch?v=ZtkQYRlXMNU)

haben sie quellen zu den aussagen der osze beobachter?
okay, habe den bericht mal überflogen. 50 minuten waren mir jetzt
aber zu lang. scheint mir seriös zu sein. wobei er nichts wirklich zu
vertreibung sagt.

ich habe eine weitere quelle

"Die jugoslawische Regierung hat die Vertreibung der albanischen
Bevölkerung aus dem Kosovo 1999 von langer Hand vorbereitet und
systematisch betrieben. Zu diesem Ergebnis kommt die
Menschenrechtsorganisation "Human Rights Watch", nachdem sie über 600
Zeugen des Kosovo-Kriegs befragte. Die serbische Offensive gegen die
Kosovo-Albaner habe unmittelbar nach dem Abzug der letzten
internationalen Beobachter am 20. März 1999 begonnen, vier Tage vor
den ersten Nato-Luftangriffen."

http://www.berliner-zeitung.de/archiv/-human-rights-watch--legt-beric
ht-ueber-verbrechen-im-kosovo-vor-vertreibung-der-albaner-war-geplant
,10810590,9946076.html

aber halten wir fest, das thema ist strittig.
trotz allem ist der kosovo heute unabhängig und die krim eben nicht.

> Daß die Trennung der Krim von der Ukraine im Gegensatz zur
> Beschneidung Serbiens durch die NATO ohne Blutvergießen ablief, ist
> ein großer Verdienst.

verdienst von wem? wenn die ukrainische armee eingegriffen hätte,
wäre es anders ausgegangen. das war kein verdienst der russen.

> Ansonsten spielt die Totenzahl bei einem völkerrechtlichen Akt keine
> Rolle. 

natürlich. nur das rechtfertigt eine trennung eines gebietes von
einem staat ohne dessen einiwlliung, siehe zitat im ursprungsbeitrag.
dies hat ja ein experte im völkerrecht geschrieben, und nicht ich.

> Sowohl die Wiedervereinigung Deutschlands als auch die
> Trennung Tschechei und Slowakei gingen ohne Blutvergießen. Auch bei
> einer möglichen Separation Schottlands ist nicht davon auszugehen,
> daß Restbritannien dort einmarschiert.

und alle trennung standen im einklang mit dem völkerrecht. die
unterschiede zur krim zähle ich nicht wieder auf. dazu habe ich oben
genug stellung bezogen

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