nnn642 schrieb am 24. Juli 2014 15:01
> mag2000 schrieb am 24. Juli 2014 14:06
>
> > die vergleiche sind mit Verlaub erbärmlich. vielleicht sollte man
> > einfach als erstes mal über die völkerrechtswidrige Annexion der krim
> > reden.
>
> Mit dem Völkerrecht kennst Du Dich wohl nicht so aus. Daher etwas
> hilfreiche Lektüre für Dich:
da helfe ich doch auch gerne mal nach:
"Das Recht zur Selbstbestimmung hat als Prinzip der Uno-Charta seine
Ausformung zuerst in der Dekolonisierung und in der postkolonialen
Staatsgründungswelle erfahren. Es gibt verschiedene Formen von
Selbstbestimmung. Dazu zählen nebst der Eigenstaatlichkeit oder dem
Anschluss an einen anderen Staat innerstaatliche Formen der
Selbstbestimmung wie Minderheitenschutzarrangements oder
Autonomieregelungen als Kompromiss zwischen Selbstbestimmungswunsch
und der Achtung staatlicher territorialer Integrität. Die
internationale Praxis zieht zum Schutz dieser Integrität diese
innerstaatlich wirkenden Spielarten vor. Daher verwirklicht sich nur
in Ausnahmefällen Selbstbestimmung über bestehende Grenzen hinweg.
Auch dann handelt es sich nicht um ein einseitig ausübbares Recht,
sondern um einen international überwachten Prozess, wie das
Konfliktmanagement in Osttimor oder im Südsudan zeigte. Vor diesem
Hintergrund ist per se an einer Autonomielösung für die Krim nichts
auszusetzen. Die Krim wurde ja auch nicht so unterdrückt, dass deren
Herauslösung aus der Ukraine sich aufdrängte."
ganz nebenbei, waren die fälle grundsätzlich unterschiedlich.
http://www.dw.de/kommentar-kosovo-und-krim-sind-nicht-vergleichbar/a-
17494086
und wenn man mal schaut wieviel menschen im Kosovo gestorben sind,
und wieviel in der krim (wieviele eigentlich, 1 oder 2) dann sollte
sogar dem begriffsstutzigsten der unterschied auffallen
> mag2000 schrieb am 24. Juli 2014 14:06
>
> > die vergleiche sind mit Verlaub erbärmlich. vielleicht sollte man
> > einfach als erstes mal über die völkerrechtswidrige Annexion der krim
> > reden.
>
> Mit dem Völkerrecht kennst Du Dich wohl nicht so aus. Daher etwas
> hilfreiche Lektüre für Dich:
da helfe ich doch auch gerne mal nach:
"Das Recht zur Selbstbestimmung hat als Prinzip der Uno-Charta seine
Ausformung zuerst in der Dekolonisierung und in der postkolonialen
Staatsgründungswelle erfahren. Es gibt verschiedene Formen von
Selbstbestimmung. Dazu zählen nebst der Eigenstaatlichkeit oder dem
Anschluss an einen anderen Staat innerstaatliche Formen der
Selbstbestimmung wie Minderheitenschutzarrangements oder
Autonomieregelungen als Kompromiss zwischen Selbstbestimmungswunsch
und der Achtung staatlicher territorialer Integrität. Die
internationale Praxis zieht zum Schutz dieser Integrität diese
innerstaatlich wirkenden Spielarten vor. Daher verwirklicht sich nur
in Ausnahmefällen Selbstbestimmung über bestehende Grenzen hinweg.
Auch dann handelt es sich nicht um ein einseitig ausübbares Recht,
sondern um einen international überwachten Prozess, wie das
Konfliktmanagement in Osttimor oder im Südsudan zeigte. Vor diesem
Hintergrund ist per se an einer Autonomielösung für die Krim nichts
auszusetzen. Die Krim wurde ja auch nicht so unterdrückt, dass deren
Herauslösung aus der Ukraine sich aufdrängte."
ganz nebenbei, waren die fälle grundsätzlich unterschiedlich.
http://www.dw.de/kommentar-kosovo-und-krim-sind-nicht-vergleichbar/a-
17494086
und wenn man mal schaut wieviel menschen im Kosovo gestorben sind,
und wieviel in der krim (wieviele eigentlich, 1 oder 2) dann sollte
sogar dem begriffsstutzigsten der unterschied auffallen