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mehr als 1000 Beiträge seit 24.07.2014

Re: Nachhilfe in Völkerrecht - extra für Dich. Exempel Kosovo

Bburger schrieb am 25. Juli 2014 13:05

>  Auf der Krim war es eine Krisensituation wo es keine Zeit für lange
> Vorbereitungen gab, dadurch wurden einige Sachen eben Abgekürzt. 

es gab keine krise auf der krim. ausser dass sich dort russische
Truppen illegal aufhielten, was ja auch später zugegeben wurde, um
die krim zu destablisieren.
parallelen zur ostukraine drängen sich hier förmlich auf.
auch eine solche krise rechtfertigt kein undemokratisches Referendum
und einen einseitigen austritt aus einem Staat.

> So nun zur Einladung von Kiew, die brauchte es ja gar nicht da die Krim
> ein Autonomes Gebiet in der Ukraine war und durch die vorhergehende
> Erklärung des Krimparlaments war eine Trennung von der Ukraine ja
> schon geschehen, es ging ja nur noch um die Bestätigung durch die
> Bevölkerung.

rechtswissenshaft ist aber nicht ihr Kerngebiet? wie kommen sie zu
solchen haarsträubenden juristischen Bewertungen?
das mag ihre Meinung sein, aber aus rechtlicher sicht, ist das leider
Unsinn.

"Eine Abstimmung, die durch eine völkerrechtswidrige Gewaltanwendung
russischer Truppen ermöglicht und international nicht überwacht wird,
hat keine völkerrechtlichen Wirkungen. Unter diesen Umständen geht
ein mögliches Selbstbestimmungsrecht der lokalen Bevölkerung auch
nicht so weit, dass sich die Krim gegen den Willen der Kiewer
Regierung aus der Ukraine lösen kann. Wenn überhaupt, könnte ein
Anspruch auf Loslösung nur damit begründet werden, dass ein
Zusammenleben in einem gemeinsamen Staat aufgrund einer Geschichte
konkreter Gewalterfahrungen oder systematischer
Menschenrechtsverletzungen völlig unzumutbar geworden wäre. Das ist
aber hier nicht der Fall."

...

"Das Krim-Parlament besitzt ebenso wenig wie ein deutscher Landtag
die verfassungsrechtliche Befugnis, einen Austritt aus dem
Staatsverband zu erklären. Völkerrechtlich ist dieser Beschluss auch
deshalb irrelevant, weil er keine Erklärung nach außen darstellt."

http://www.heute.de/voelkerrechtler-georg-nolte-sagt-dass-das-referen
dum-auf-der-krim-voelkerrechtlich-irrelevant-ist-32318262.html

"Georg Nolte

Georg Nolte ist Professor für Völkerrecht an der Berliner
Humboldt-Universität und Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für
Internationales Recht."

aber falls ich ihrer recht merkwürdigen Auffassung folgen sollte,
sollte den Tschetschenen doch das gleiche recht zu stehen:

"General Dschochar Dudajew wurde im Oktober 1991 zum Präsidenten
gewählt und leistete den Amtseid auf den Koran. Aufgrund
separatistischer Bestrebungen, insbesondere der am 27. November
einseitig erklärten Souveränität der Tschetscheno-Inguschischen ASSR
und dem Austritt aus der UdSSR, verhängte Russland den
Ausnahmezustand über Tschetschenien. Truppen des Innenministeriums
wurden zurückgeschlagen. "

ich hoffe sie fordern genauso vehement einen austritt Tschetscheniens
aus Russland.

nochmals, das Referendum war illegal, auch gerade in dieser form.
darüber sind sich fast alle Völkerrechtler einig.

aber wie würden sie denn zu folgendem Szenario stehen:

das öster. Bundesheer marschiert in Südtirol ein, behauptet
allerdings das wären nur örtliche selbstverteidigungskräfte. sie
besetzen innerhalb von 2 -3 tagen alle wichtigen punkte. kurz darauf
beschliesst das Landesparlament der autonomen provinz bozen innerhalb
der nächsten 2 Monate ein Referendum abzuhalten über die
Unabhängigkeit. diese frist wird nochmal verkürzt.
die fragen lauten folgendermaßen:

- sind sie für eine Wiedervereinigung Südtirols mit der Republik
Österreich
- sind sie für eine Wiederherstellung der Gültigkeit der Verfassung
der autonomen Provinz bozen von 1972 vor dem Zweite Autonomiestatut,
und für einen Status der autonomenen Provinz bozen als Teil der
Republik Italiens

die Möglichkeit den autonomiestatus zu behalten, steht somit
offensichtlich nicht zu Wahl. also entweder man entscheidet sich für
einen Rückschritt, d.h. verlust der meisten autonomierechte gegenüber
Italien, oder für eine Wiedervereinigung mit Österreich.
so, und nun würden sie das Referendum als legal und rechtsstaatlich
bezeichen?
das kann ja wohl nicht ihr ernst sein. 
dass das Referendum ein Witz war, ist nun wirklich mehr als
offensichtlich


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