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mehr als 1000 Beiträge seit 09.12.2015

Ist Straßenbahn- Anti - Russismus nach Art. 3 GG gesetzlich "verboten" ?

Die Tagesspiegel- headline "

„Ich möchte nicht mit russischen Männern in Berlin in der U-Bahn fahren“

kann auf zweierlei Art interpretiert werden:
1.
Dass jemand keine Lust hat, mit Menschen anderer Herkunft oder anderer nationalität in derselben U- bahn zu fahren.
Das sein zu lassen wäre dann zunächst seine individuelle Entscheidung. Zumindest solange er nicht (staaatlich oder ökonomisch) gezwungen ist, in einer solchen U-Bahn zu fahren.
2.
Allerdings kann das Zitat auch so verstanden werden , dass jemand auf die Forderung hinarbeitet, bei jeglichen U-bahn Fahrten nicht durch die Anwesenheit von "Russen" belästigt zu werden.

Das liefe aber auf die Forderung nach einem Russenverbot in allen U-Bahnen hinaus.
Und würde damit eindeutig (mindestens) gegen das Diskriminierungs-
verbot von Art. 3 GG verstoßen

Eine Forderung in der Interpretation zwei wäre also bei uns "gesetzlich verboten"
Womit natürlich auch Verlinkungen auf solche Forderungen unzulässig bzw. " unter Strafandrohung "verboten" sein könnten.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (07.10.2022 11:57).

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