Der Abschied schrieb am 17. Oktober 2010 11:43
> Die Sache zeigt noch etwas viel Bedenklicheres: Herrn K. wurde
> gekündigt, ohne dass ihm offenbar etwas Konkretes als Leiter des
> Kinderdorfes vorgeworfen wurde.
Dem Arbeitgeber ist in dieser Situation sehr wohl eine fristlose
Kündigung aufgrund des verletzten Vertrauensverhältnisses gestattet.
Wenn sogar schon die Presse über die Verfehlungen des Herrn K.
berichtet, ist dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung nicht
zuzumuten.
> Die Sache zeigt noch etwas viel Bedenklicheres: Herrn K. wurde
> gekündigt, ohne dass ihm offenbar etwas Konkretes als Leiter des
> Kinderdorfes vorgeworfen wurde.
Dem Arbeitgeber ist in dieser Situation sehr wohl eine fristlose
Kündigung aufgrund des verletzten Vertrauensverhältnisses gestattet.
Wenn sogar schon die Presse über die Verfehlungen des Herrn K.
berichtet, ist dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung nicht
zuzumuten.