...nämlich die objektiven Kriterien, wann ein ggf. zu sanktionierender Umstand vorliegt.
Künftig kommt es nicht mehr darsauf an, welche Grenzen objektiv überschritten werden sondern nur noch, ob sich ein Betroffener (oder auch nur ein Zuschauer) "traumatisiert" fühlt.
Dagegen war ja sogar das "gesunde Volksempfinden" im tausendjährigen Reich eine solide und berechenbare Rechtsgrundlage.
Aber hier im deutschen Bällebad weiß kaum noch jemand wo oben und unten ist.