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Avatar von Selbstherrschaft
  • Selbstherrschaft

mehr als 1000 Beiträge seit 10.07.2016

Da hier ja große Verwirrung herrscht, was Gerechtigkeit ist - gut aufgemerkt!

Ein Recht ist zuvorderst kein Anpruch auf ein Tun, eine Leistung, sondern auf ein Unterlassen eines übergriffigen Tuns.

Ein Recht ist dann Leistungsrecht, wenn es auf die Schadlosstellung, ob des vorherigen Übergriffes, hinwirkt, dann ist es Leistungsrecht, ein Recht auf Tun.

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