Ein Recht ist zuvorderst kein Anpruch auf ein Tun, eine Leistung, sondern auf ein Unterlassen eines übergriffigen Tuns.
Ein Recht ist dann Leistungsrecht, wenn es auf die Schadlosstellung, ob des vorherigen Übergriffes, hinwirkt, dann ist es Leistungsrecht, ein Recht auf Tun.