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  • unbekannter Benutzer

561 Beiträge seit 30.01.2002

Muss man eigentlich....

....seine Niedertracht schon beim Beginn des Jurastudiums beweisen
oder erlernt man die erst im Laufe des Studiums??
Ich stell mir das ungefaehr so vor:
Als Teil des 1. Staatsexamens muss vor den Augen der
Pruefungskommision das eigene Haustier mit einem Loetkolben gefoltert
werden oder wahlweise ein Elternteil solange mit Klagen ueberzogen
werden bis er in die Klapse eingewiesen wird.
Und bevor man dann schliesslich die Zulassung als Rechtverdreher
bekommt muss man feierlich Satan die ewige Treue schwoeren und das
mit einem geopferten Huhn bekraeftigen.  
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