* Rente und Mietpreisbremse wie in der Schweiz.
* Zwangsversicherung in einer der Gesundheitskassen, wie in der Schweiz
* Nationaler Fond, wie in Schweden, Norwegen etc.
Und jetzt zum Klima:
Klimagesetz das folgende Regelungen enthält:
+ Planungsdetails wie der Strom aus dem Norden in den Süden kommt. Wer im Weg steht, der wird enteignet, aber entschädigt.
+ Kohleausstieg bis 2030 wobei Übergangsprobleme bis 2040 durch Kernkraft abgedeckt wird.
+ Der Nationale Fond mit Banklizenz baut zusammen mit der Industrie weitere 60.000 Windkraftanlagen (bisher stehen 30.000 Anlagen). Eine Minderheitsbeteiligung von Investoren ist erlaubt.
+ der Fond ist keine Aktiengesellschaft / oder: der Fond ist eine Aktiengesellschaft, an die der Bund alle Aktien besitzt. Der Vorteil von letzterer Konstellation ist, dass vielfältige Kontrollmöglichkeiten existieren
+ Großtechnisch sind Fabriken ähnlich zu Autofabriken zu bauen (2-3), die monatlich rund 1000 Anlagen pro Jahr produzieren.
+ Spezialisierte Betriebe (Genehmigungen, Logistik, Montage, Wartung etc.) kümmern sich um die Details.
+ Der Fond (eigentlich die Bank) erhält wegen der Mindestreservepflichtigkeit als Grundkapital 300 Mrd. Euro von der KfW.
+ Der Bund führt den Fond als Körperschaft des öffentlichen Rechts.
+ Die anfallenden Gewinne werden entsprechend dem Anteil an die Investoren ausgezahlt. Der durch die Fond Eigenmittel erzielte Gewinnanteil wird gleichverteilt an alle ausgezahlt, die eine Steuernummer haben.
Ziel ist: Strom im Überfluss zu haben.
Es gibt noch erheblich mehr Ideen.
Das alles kann man mit direkter Demokratie machen.
Wer das nicht will, darf gerne weiterwursteln.