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  • Priamos

mehr als 1000 Beiträge seit 16.09.2003

Re: Es gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Urteil

Richtig,

aber ich halte ihn, im dem für ihn besten Szenario, für einen
Volltrottel.
Und meiner Meinung nach gehört er, unabhängig vom Motiv, verurteilt.
Ich kann ja auch nicht mit unterschiedlich erhöhter Geschwindigkeit
an einem Blitzdings vorbeifahren und dann Straffreiheit verlangen
weil ich recherchieren wollte ab wann das Teil auslöst.
Wenn der Tauss recherchieren wollte hätte er das im Beisein eines
unabhängigen Zeugen, oder besser einer Zeugin, machen sollen und dann
auch nicht vom Privat-PC.

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