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  • Grober_Unfug

mehr als 1000 Beiträge seit 03.12.2003

Re: Wer seine Rechte nicht kennt, kann auch mit der Linken nicht ausholen ...

> Da gab es höchstens eine Ansammlung planloser Seppl, die sich nicht
> zu wehren wussten.
> Wenn das mit dem Prellen um einige KEuro stimmen würde, dann hätte
> eine Strafanzeige und/oder Zivilklage locker Erfolg gehabt.
> Dann hättet ihr auch eine per Gericht zu bestellende Zwangsverwaltung
> organisieren können.
Genau diesen Weg haben einige beschritten - der Haupteigentümer hat
sich dann aber mit dem ehemaligen Hausverwalter verständigt und es
kam zu keinem Verfahren... 
> So blöd kann man gar nicht sein, dass man als Miteigentümer auf seine
> Rechte verzichtet ... es sei denn, du laberst irgendwelchen Müll
> daher, weil du keinen Plan von den tatsächlichen Umständen hattest,
> und zudem vom WEG unbeleckt bliebst.

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