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  • Stoffelchen

mehr als 1000 Beiträge seit 18.12.2009

Re: Wer seine Rechte nicht kennt, kann auch mit der Linken nicht ausholen ...

Grober_Unfug schrieb am 30. Juni 2014 13:19

> > Da gab es höchstens eine Ansammlung planloser Seppl, die sich nicht
> > zu wehren wussten.
> > Wenn das mit dem Prellen um einige KEuro stimmen würde, dann hätte
> > eine Strafanzeige und/oder Zivilklage locker Erfolg gehabt.
> > Dann hättet ihr auch eine per Gericht zu bestellende Zwangsverwaltung
> > organisieren können.
> Genau diesen Weg haben einige beschritten - der Haupteigentümer hat
> sich dann aber mit dem ehemaligen Hausverwalter verständigt und es
> kam zu keinem Verfahren... 

Dummes Zeugs.
Die Zwangsverwaltung ist der Eigentümergemeinschaft und korrekten
Umsetzung verpflichtet. Wenn dem nicht so sei - wie behauptet wurde -
dann rappelt es im Karton. Jeder einzelne Eigentümer kann den
Zwangsverwalter in Anspruch nehmen.

Ausserdem "verständigt" sich dann kein Eigentümer mit der Verwaltung,
auch nicht in Besitz der Mehrheit der Stimmrechte. Die Zulässigkeit
von Wünschen ergibt sich nicht aus Mehrheitsverhältnissen.
Sollte eine Maßnahme zwingend duldbar sein (also kein anderen
Eigentümer mehr als geringfügig betroffen, auf eigene Kosten, und
legitimer Anspruch wie z.B. Abzug der Küche ins Freie), dann darf der
Verwalter die Abstimmung/Stimmrecht der betroffenen Parteien
ablehnen.

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