jschi schrieb am 30. Juni 2014 09:03
> im historischen kontext gesehen duerfte das eigentum an wohnraum
> (wenn auch nicht immer durch urkunden verbrieft) doch eher den
> normalfall darstellen. wohnen zur miete ist ja hingegen ein
> neuzeitliches phaenomen.
Du vergisst das es durchaus auch noch eine dritte Möglichkeit gibt.
Jemand darf irgendwo wohnen ohne das ihm der Wohnraum gehört und ohne
das er Miete bezahlt.
> im historischen kontext gesehen duerfte das eigentum an wohnraum
> (wenn auch nicht immer durch urkunden verbrieft) doch eher den
> normalfall darstellen. wohnen zur miete ist ja hingegen ein
> neuzeitliches phaenomen.
Du vergisst das es durchaus auch noch eine dritte Möglichkeit gibt.
Jemand darf irgendwo wohnen ohne das ihm der Wohnraum gehört und ohne
das er Miete bezahlt.