BMG / SONY (Fusion demnächst)
Universal Music
EMI / Warner (Fusion demnächst ?)
Etliche kleinere Unternehmen
"Die Musikindustrie" besteht praktisch also nur aus 5 (bald nur noch
3) Unternehmen, die ca. 75% des Marktes beherrschen. Die EU regt
nicht über Microsoft auf unternimmt aber dennoch nichts. In der
Zwischenzeit will die MI erreichen, dass die Rechteverwertung genauso
geschützt wird, wie der Urheber - das Wort "Künstler" erscheint mit
bei Kübelbück, Spears usw. unangemessen.
Mit dem Urheberrecht läuft etwas grundsätzlich falsch:
- Die Urheber werden nur mangelhaft vor Knebelverträgen geschützt
(gilt sogar für Kübelböck...)
- Die Verwerter bekommen maximalen Schutz
- Die Verbraucher werden kriminalisiert
- Es besteht eine hohe Rechtsunsicherheit
- Es wird möglicherweise die Verfassung verletzt
Das Urheberrecht würde die wirklich schutzwürdigen Rechte dann
wirklich schützen, wenn folgende Regelungen erfolgen würden:
- Verbot von Exklusiv-Verträgen zwischen Urhebern und Verwertern. Der
Urheber hätte dann die Möglichkeit, sein Werk auf mehreren Wegen zu
vermarkten und käme zu seinen (verdienten) Einnahmen. Es entsteht
weiterhin ein echter Wettbewerb zwischen den Verwertern.
- GEMA Abgaben fließen direkt an die Urheber, nicht an die Verwerter.
- GEMA Abgabe für die Nutzung von Tauschbörsen, was diese generell
legalisieren würde.
- Keine GEMA Abgabe für Hardware wie z.B. CD-Brenner.
- GEMA Abgabe für Audio CD Rohlinge. Nicht jedoch für Datenrohlinge,
die offensichtlich für Backupzwecke verwendet werden, was z.B. bei
Gebinden von 1000 Stk. anzunehmen wäre. Gewerbliches kopieren soll
allerdings illegal bleiben.
- Nur der Urheber ist Klageberechtigt wegen Verletzung seiner Rechte.
Dieses Recht kann nicht durch Vertrag abgetreten werden, sondern nur
im Einzelfall, z.B. mit einer Vollmacht, wie sie erteilt werden muss,
wenn man einen Rechtsanwalt beauftragt.
- Die Privatkopie darf nicht in Frage gestellt werden, d.h. auch die
Beseitigung von Kopierschutzmaßnahmen muss wieder legalisiert werden,
soweit dies erforderlich ist, um z.B. eine CD auch im Auto abspielen
zu können. Ebenso darf es in diesem Zusammenhang keine
Schadenersatzforderungen geben.
Solche Regelungen werden zwar den Untergang der o.g. 5 Firmen
bedeuten, was aber wohl in Kauf genommen werden sollte im Sinne einer
freien Marktwirtschaft.
Universal Music
EMI / Warner (Fusion demnächst ?)
Etliche kleinere Unternehmen
"Die Musikindustrie" besteht praktisch also nur aus 5 (bald nur noch
3) Unternehmen, die ca. 75% des Marktes beherrschen. Die EU regt
nicht über Microsoft auf unternimmt aber dennoch nichts. In der
Zwischenzeit will die MI erreichen, dass die Rechteverwertung genauso
geschützt wird, wie der Urheber - das Wort "Künstler" erscheint mit
bei Kübelbück, Spears usw. unangemessen.
Mit dem Urheberrecht läuft etwas grundsätzlich falsch:
- Die Urheber werden nur mangelhaft vor Knebelverträgen geschützt
(gilt sogar für Kübelböck...)
- Die Verwerter bekommen maximalen Schutz
- Die Verbraucher werden kriminalisiert
- Es besteht eine hohe Rechtsunsicherheit
- Es wird möglicherweise die Verfassung verletzt
Das Urheberrecht würde die wirklich schutzwürdigen Rechte dann
wirklich schützen, wenn folgende Regelungen erfolgen würden:
- Verbot von Exklusiv-Verträgen zwischen Urhebern und Verwertern. Der
Urheber hätte dann die Möglichkeit, sein Werk auf mehreren Wegen zu
vermarkten und käme zu seinen (verdienten) Einnahmen. Es entsteht
weiterhin ein echter Wettbewerb zwischen den Verwertern.
- GEMA Abgaben fließen direkt an die Urheber, nicht an die Verwerter.
- GEMA Abgabe für die Nutzung von Tauschbörsen, was diese generell
legalisieren würde.
- Keine GEMA Abgabe für Hardware wie z.B. CD-Brenner.
- GEMA Abgabe für Audio CD Rohlinge. Nicht jedoch für Datenrohlinge,
die offensichtlich für Backupzwecke verwendet werden, was z.B. bei
Gebinden von 1000 Stk. anzunehmen wäre. Gewerbliches kopieren soll
allerdings illegal bleiben.
- Nur der Urheber ist Klageberechtigt wegen Verletzung seiner Rechte.
Dieses Recht kann nicht durch Vertrag abgetreten werden, sondern nur
im Einzelfall, z.B. mit einer Vollmacht, wie sie erteilt werden muss,
wenn man einen Rechtsanwalt beauftragt.
- Die Privatkopie darf nicht in Frage gestellt werden, d.h. auch die
Beseitigung von Kopierschutzmaßnahmen muss wieder legalisiert werden,
soweit dies erforderlich ist, um z.B. eine CD auch im Auto abspielen
zu können. Ebenso darf es in diesem Zusammenhang keine
Schadenersatzforderungen geben.
Solche Regelungen werden zwar den Untergang der o.g. 5 Firmen
bedeuten, was aber wohl in Kauf genommen werden sollte im Sinne einer
freien Marktwirtschaft.