Ich habe mich über andere Portale über den Gerichtsbeschluss (nicht "Urteil") des LG Frankfurt informiert. Dabei ist mir aufgefallen, dass die Bezeichnung als Mann vom Gericht als Meinungsäußerung gewertet wurde. Soweit ich weiß, unterscheidet man rechtlich zwischen Tatsachenbehauptungen, die wahr oder falsch sein können und Meinungsäußerungen, deren Zulässigkeit von anderen Aspekten abhängt (Beleidigung/Ehrverletzung).
Ich kann verstehen, dass man zu vielen Themen verschiedene Meinungen haben kann. Aber ist es rechtlich geklärt, dass die Aussage über das Geschlecht einer Person keine Tatsachenbehauptung ist, die dem Beweis zugänglich wäre?