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  • Raumflieger

432 Beiträge seit 12.08.2024

Persönlichkeitsrecht und Meinungsfreiheit ...

... sollten zwei wichtige Grundpfeiler (aber nicht nur die) unserer Gesellschaft sein.

Fangen wir mal mit dem Aufhänger an: Intersexuelle, d.h. Menschen, die mit beiden Geschlechtsmerkmalen auf die Welt gekommen sind, haben für mich ein Anrecht, ihr Geschlecht neu zu bestimmen.
Warum? Weil der Arzt im Säuglingsalter die Entscheidung abgenommen hat. Der Arzt kann halt Fifty-Fifty daneben liegen - und das gehört dann auch korrigiert, sobald die betroffene Person sich dieses Umstands bewusst ist.

Eine "Unterhaltung":
Trans-Frau: "Ich halte mich für eine Frau."
Jemand: "Ich halte dich für einen Mann."

Wer hat jetzt recht?
Die Meinungsfreiheit muss für alle Menschen gleichermaßen gelten.

Ich sag's mal so: eine Person, die sich nicht mit dem biologischen Geschlecht identifizieren kann, sollte lieber einen Psychologen aufsuchen. Denn vermutlich liegt eine Persönlichkeitsstörung vor - und da wäre eine Behandlung ratsam. Die entsprechenden Krankheitsbilder sind schulmedizinisch erfasst und es gibt auch Therapien. Die sind aber freiwillig. Wer nicht will und seinen Spleen für in Ordnung hält, muss ja nicht zum Arzt.

Ich muss das aber nicht gut finden. Entsprechend halte ich es auch von der Meinungsfreiheit gedeckt, eine Trans-Person mit dem biologischen Geschlecht zu identifizieren, nicht mit dem, was sie grad nach eigener Aussage ist.

Was das Persönlichkeitsrecht betrifft, kann ja jeder nach seiner Fasson glücklich werden. Mei, dann hält sich ein Mann für eine Frau. Ich halte es für übertriebenen Individualismus. Vielleicht brauchen das einige zur Selbstdarstellung, um in einer Gesellschaft voller individualistischer Selbstdarsteller noch hervorzustechen. Quasi schriller als die Schrillen und schräger als die Schrägen.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (26.08.2024 14:31).

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