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  • Hede

mehr als 1000 Beiträge seit 30.07.2003

Re: Darf die Penis-Trägerin...

ronda schrieb am 26.08.2024 13:58:

niscohol schrieb am 26.08.2024 13:49:

...sich in der Frauenumkleide präsentieren? Und gilt das Recht darauf auch als Menschenwürde?

Kurz: Ja

Lachhaft. Ne echt, ich find das zum Schießen.

Sie darf sich jetzt auch frei Exhibitionieren und wird zumindest nicht nach § 183 StGB verurteilt werden können.

Denn es ist, wie es ist: Eine Frau darf frei mit ihren sexuellen Reizen reizen, sich zur Schau stellen und wenn ein Mann daraufhin entsprechend reagiert, dann ist natürlich der Mann schuld.

Schon alleine ein Hinterherpfeifen soll unter Strafe stehen - das soll gar ein eigener Straftatbestand werden. Ein Mann, der auf die Reize der Frau reagiert, macht sich des Catcallings strafbar. Wie kann man auch nur auf die Idee kommen, dass man ungestraft auf eine Zurschaustellung weiblicher Reize reagieren darf?

Umgekehrt ist es natürlich so, dass wenn der Mann sich zu sehr zur Schau stellt, dann ist natürlich ebenfalls der Mann zu bestrafen.

Logisch, ne!?

Ich finds verrückt.

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