vierzig Räuber schrieb am 27.08.2024 13:57:
Ich habe mich über andere Portale über den Gerichtsbeschluss (nicht "Urteil") des LG Frankfurt informiert. Dabei ist mir aufgefallen, dass die Bezeichnung als Mann vom Gericht als Meinungsäußerung gewertet wurde. Soweit ich weiß, unterscheidet man rechtlich zwischen Tatsachenbehauptungen, die wahr oder falsch sein können und Meinungsäußerungen, deren Zulässigkeit von anderen Aspekten abhängt (Beleidigung/Ehrverletzung).
Ich kann verstehen, dass man zu vielen Themen verschiedene Meinungen haben kann. Aber ist es rechtlich geklärt, dass die Aussage über das Geschlecht einer Person keine Tatsachenbehauptung ist, die dem Beweis zugänglich wäre?
Selbst wenn: Auch Tatsachenbehauptungen können unzulässig sein, wenn sie falsch und in schmähender Absicht gemacht werden.
Das Gericht hat keinen Zweifel daran, dass die Anrede "Mann" hier eine falsche Tatsachenbehauptung ist. Darüber wird überhaupt nicht diskutiert, denn diese Geschlechterfrage hat der Gesetzgeber ja geregelt, und die fragliche Person ist vor dem Gesetz eine Frau.
Für das Gericht ist das der ausschlaggebende Beweis.
Nicht die Definition von Herrn Reichelt (Nius) oder anderen, die mit dieser ganzen Thematik anscheinend noch nicht klarkommen und sich an Schmähungen und Häme ergötzen. Aber das wird schon noch. Die haben es ja auch erstmal verkraften müssen, dass auch Schwule heiraten dürfen.