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  • K3

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Re: Meinungsäußerung

vierzig Räuber schrieb am 27.08.2024 15:21:

Du meinst, dass der Gesetzgeber den Geschlechtseintrag geregelt hat. Aber das ist ja etwas anderes als das Geschlecht, das nach allgemeiner Auffassung biologisch bestimmt ist. Genau das ist doch offensichtlich gemeint, wenn jemand über einen anderen sagt, dass dieser ein Mann sei. Sonst würde man ja sage, jemand sei "als Mann eingetragen".

Es gibt einen Personenstand und ein Persönlichkeitsrecht. Daran orientiert sich das Gericht, nicht an einer behaupteten allgemeinen Auffassung. Die Anrede lautet "Frau", und nicht "Mann".

Wie Herr Reichelt das Geschlecht definiert ist seine Privatsache. Nur sollte er das auch privat halten und nicht öffentlich, wenn er es auf fremde Personen anwenden will. Denn dann rührt er an den Rechten der betroffenen Person.

Zur Feststellung dass jemand ein "Mann" sei:
Es gibt Transfrauen, die so feminin wirken, dass Du ihnen gegenübersitzen kannst ohne zu bemerken, dass sie trans sind. Und es gibt andere, die ihr Leben lang einen eher maskulinen Körperbau und Gesichtsform haben werden, trotz Hormonen und allem.

Letztere sind es, die dann von Leuten wie Reichelt mit Häme übergossen werden. Weil man einen billigen Schenkelklopfer draus machen kann. Wegen ihres Äußeren. Sonst nichts. Ich finds schäbig und übergriffig.

Ich habe auf der Seite des Familienministeriums gelesen:

"Das Selbstbestimmungsgesetz (beziehungsweise ein bestimmter Geschlechtseintrag) wird keinen Anspruch auf Zugang zu geschützten Räumen vermitteln.

Das ist eigentlich eine komplett andere Geschichte. Hier werden zwei Sachverhalte vermengt.

a) Der Frau wurde der Zugang zum Fitnessstudio verwehrt
b) Nius tituliert sie öffentlich als Mann und gibt noch weitere Daten über sie preis.

Muss man getrennt voneinander diskutieren. Ich finde b) wie gesagt schäbig. Bei a) bin ich ergebnisoffener.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (27.08.2024 15:47).

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