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  • ronda

mehr als 1000 Beiträge seit 11.10.2011

Re: Persönlichkeitsrecht und Meinungsfreiheit ...

Raumflieger schrieb am 26.08.2024 14:26:

... sollten zwei wichtige Grundpfeiler (aber nicht nur die) unserer Gesellschaft sein.

Ich sag's mal so: eine Person, die sich nicht mit dem biologischen Geschlecht identifizieren kann, sollte lieber einen Psychologen aufsuchen. Denn offenbar liegt eine Persönlichkeitsstörung vor - und da wäre eine Behandlung ratsam. Ich darf das schreiben, weil "Meinungsfreiheit" - ich greife ja keine bestimmte Person an.

Jepp dazu gibt es auch am Ende eine Diagnose : Transsexuell

Entsprechend halte ich es auch von der Meinungsfreiheit gedeckt, eine Trans-Person mit dem biologischen Geschlecht zu identifizieren, nicht mit dem, was sie grad nach eigener Aussage ist.

Um's auf's Essentielle runterzubrechen:
Trans-Frau: "Ich halte mich für eine Frau."
Jemand: "Ich halte dich für einen Mann."

Wer hat jetzt recht?
Die Meinungsfreiheit muss für alle Menschen gleichermaßen gelten.

Kurz: persönlichkeitsrecht geht vor Meinungsfreiheit - ist auch eine Frage von Respekt und Toleranz

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