wenn das portal sich net vom gericht vorschreiben lassen will, bestimmte dinge zu tun, oder zu unterlassen, dann hat es - derzeit - nur die möglichkeit, die gesamte berichterstattung zu unterlassen. das entspricht einer selbstzensur. diese selbstzensur wiederum hat das potential, gängige praxis der medien zu werden. und das wiederum kann der durch das BVerfG geschützten pressefreiheit immens schaden.
im TP-artikel "An ihrer Ukraine-Politik droht die Europäische Union zu zerbrechen"
steht
"Eine im Juli dieses Jahres im EU-Parlament mit großer Mehrheit angenommene Resolution "zur Unterstützung der Ukraine" legt eine kompromisslose Ausrichtung der EU auf eine Weiterführung des Krieges fest. In Zügen liest sich diese Resolution gar wie ein Aufruf zu einem "totalen Krieg".
Im Hinblick auf die sich verschlechternde militärische Lage sollen auch hier noch einmal alle Ressourcen mobilisiert werden, um dennoch einen militärischen Sieg der Ukraine über Russland zu ermöglichen.
So wird in dieser Resolution von allen EU-Mitgliedstaaten eine "unerschütterliche" Unterstützung der Ukraine bis zum Sieg über Russland verlangt. Dementsprechend werden alle EU- und Nato-Staaten aufgefordert, 0,25 Prozent ihres jeweiligen BIP der Ukraine für militärische Zwecke zur Verfügung zu stellen."
es versucht also die EU -kommission dinge gesetzlich durchzusetzen, die dem gesunden menschenverstand der bürger widersprechen. wer selbst denkt, kommt zu anderen ergebnissen, als es hier das gericht, und dort die EU-kommission haben wollen. zu den EU-grundrechten gehört der diskriminierungsschutz aufgrund politischer ansichten. dem gericht darf es daher herzlich egal sein, ob eine bezeichnung "politisch motiviert" is, oder andere gründe hat; insbesondere im rahmen der pressefreiheit.
zu "politisch motiviert" sei noch darauf hingewiesen, dass am 24. VIII. 2024 die letzten umfragen zu den landtagswahlen in Sachsen und Thüringen veröffentlicht wurden.
> https://www.wahlrecht.de/umfragen/landtage/index.htm
in Thüringen hat AfD-BSW 50+ % der sitze; in Sachsen wird sich die mehrheit daran entscheiden, ob die Grünen reinkommen, oder net. eine mehrheit für eine argumentation, wie sie das gericht äußert, findet sich da net. ob die gesellschaft wirklich dafür die pressefreiheit opfern will? glaub' i eher net.
über kurz oder lang wird der etablierte zustand, dass die presse menschen eigenschaften zuschreiben darf, erhalten bleiben. schon Napoleon, der für seine zeit durchschnittlich groß war, und sich mit Deutschen hünen als leibwächter umgab, wurd' von der presse als "klein" bezeichnet; wiewohl er selbst das anders sah. der "irrtum" bleibt bis dato bestehen.
CU TOM