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  • Ballur

534 Beiträge seit 09.03.2019

Auch in Rheinland-Pfalz

Schon seit Sonntag müssen zweimal Geimpfte keinen negativen Coronatest vorlegen, wenn sie beispielsweise einen Biergarten besuchen wollen oder zum Friseur gehen. Der Impfnachweis müsse den Betreibern - also etwa den Anbietern körpernaher Dienstleistungen oder der Außengastronomie - schriftlich oder digital nachgewiesen werden, so das Gesundheitsministerium. Diese Änderung hatte das Kabinett am Freitag beschlossen. Sie gilt zunächst bis 25. April. Seit dem heutigen Montag müssen vollständig geimpfte Menschen auch nicht mehr in Quarantäne, wenn sie unmittelbaren Kontakt zu einem Corona-Infizierten hatten – zum Beispiel zu einem Familienmitglied. Das gilt auch, wenn sie aus einem Corona-Risikogebiet nach Deutschland einreisen. Voraussetzung ist dabei, dass sie keine Symptome einer Coronavirus-Erkrankung haben und sie nicht aus einem Virusmutantengebiet nach Deutschland einreisen. Diese Regelung gilt zunächst bis 10. Mai. Ausgenommen von der Neuerung sind Patienten und Bewohner von stationären Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen.

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/ausnahmen-geimpfte-100.html

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