... deswegen soll mit der Neufassung des Notstandsgesetzes die Unverletzlichkeit der Wohnung noch weiter geschwächt werden, wenn ich das richtig verstanden habe.
Und das, obwohl man eigentlich bereits jetzt zunächst mal mit "Gefahr im Verzug" argumentieren könnte.
Vor Gericht müsste man dann ja aber im Zweifel nachweisen, dass die Einschätzung der Polizisten korrekt war, insbesondere wenn es um Massenklagen geht... :-|
Gruß
Calyx