Eilantrag gegen Corona-Testpflicht an Schulen abgelehnt
Schüler dürfen am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie einen negativen Corona-Test haben. Einen Eilantrag dagegen hat der Verwaltungsgerichtshof abgelehnt. Für alle, die nicht getestet werden wollen, muss es aber Distanzunterricht geben.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/eilantrag-gegen-corona-testpflicht-an-schulen-abgelehnt,SUNIvHs
Im Zweifelsfall drohen Gegenklagen wegen Körperverletzung sowie zivilrechtliche Klagen (Schmerzengeld, Verdienstausfall etc.)