Oha, die Richter in Weimar müssen ganz schön blöd sein. In München hat der VGH ein gleichartiges einstweiliges Verfügungsbegehren einer Mutter abgewiesen. Hier sind die Richter Gott sei Dank noch gscheit. Das ist wohl die Nachwirkung der einstigen historischen Bedeutung der Stadt München als Hauptstadt der Bewegung.
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