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mehr als 1000 Beiträge seit 01.08.2017

Re: Von der Schule verweisen? Nicht wirklich.

Suicido schrieb am 03.01.2023 11:40:

rationis schrieb am 03.01.2023 11:04:

Wenn ein schwieriges Prügelkind in der Schule ständig seinen Mitschülern das Pausenbrot stiehlt und sie verprügelt, dann wird man das Kind von der Schule verweisen und ihm doch keine Zugeständnisse machen wie etwa: Du darfst nur die Hälfte vom geklauten Pausenbrot behalten und du darfst nur noch 2 Schüler am Tag verprügeln, mehr nicht, Ralph!

Sofern es sich um den Lieblingssohn des örtlichen Bürgermeisters handelt, wird er an der Schule bleiben, darf weiterhin Pausenbrote und Schutzgelder erprügeln und erhält volle Unterstützung von seiner Gang. Vom Lehrerkollektiv kommt nur eisiges Schweigen.

In St. Petersburg ist das wahrscheinlich genau so, wie Sie es schildern. Deswegen will ja auch niemand unter der russischen Knute leben. Sogar die eifrigen Vertreter der fünften Kolonne bleiben ja schön wo sie sind und trauen sich selber nicht, nach Russland auszuwandern.

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