rationis schrieb am 03.01.2023 11:04:
Wenn ein schwieriges Prügelkind in der Schule ständig seinen Mitschülern das Pausenbrot stiehlt und sie verprügelt, dann wird man das Kind von der Schule verweisen und ihm doch keine Zugeständnisse machen wie etwa: Du darfst nur die Hälfte vom geklauten Pausenbrot behalten und du darfst nur noch 2 Schüler am Tag verprügeln, mehr nicht, Ralph!
Sofern es sich um den Lieblingssohn des örtlichen Bürgermeisters handelt, wird er an der Schule bleiben, darf weiterhin Pausenbrote und Schutzgelder erprügeln und erhält volle Unterstützung von seiner Gang. Vom Lehrerkollektiv kommt nur eisiges Schweigen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (03.01.2023 11:43).