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  • seneca13

mehr als 1000 Beiträge seit 23.07.2012

Zugehörigkeit zur Religion durch Geburt

haben z.B. auch die Yeziden.
Das hat sich wohl historisch dadurch entwickelt, dass die Religion/ Kultur anders in einer ablehnend bis feindlich gesinnten Umgebung ohne eigenes Territorium keinen Bestand gehabt hätte - zumal die umgebenden Hauptreligionen Christentum und Islam missionarische Religionen sind.

Dass sich dadurch auch dann eine Distinktion qua Abstammung (="Volk") entwickelt, ist eigentlich folgerichtig - und wird ja nicht nur von außen so zugeschrieben, sondern von innen auch so gesehen.

Fraglich ist, inwieweit das heute noch Bestand haben kann oder sollte und was es für die einzelnen Mitglieder der Religion oder besser kulturellen Ausprägung ( zumindest was das säkulare Judentum anbelangt, ist es ja keine religiöse Thematik mehr?) bedeutet - bzw. für die Gesamtgemeinschaft der Verlust der Kultur/Religion zur Folge haben könnte (weswegen z.B. die Yesiden ein repressives und z.T. feudales System von Heiratserlaubnis und -Tabus entwickelt haben, das sich mit dem Leben und dem Freiheitsbegriffin modernen Gesellschaften nicht vereinbaren lässt).
Diese Frage jedoch muss jede
Gemeinschaft für sich selbst entscheiden - sofern ihre Praktiken mit bestehenden Gesetzen über ein gehen.
Und hier greift auch das Diskriminierungsverbot: Religionsausübung und kulturelle Eigenschaften dürfen nicht diskriminiert werden und kein Angehöriger einer bestimmten kulturellen oder religiösen Gemeinschaft aufgrund der Zugehörigkeit zu dieser - egal, wie diese sich selbst konstituiert (ethnisch, religiös, kulturell) - verfolgt, benachteiligt etc. werden.
Und das gilt für alle ungeachtet, welche Zugehörigkeit sie haben - auch für muslimische Palästinenser.
Staatliches Handeln muss diesen Schutz garantieren!
Staaten sind dazu verpflichtet - durch internationale Verträge und internationales Recht.

Staatliches und politisches Handeln hingegen muss daher, wenn es diesen Grundsätzen widerspricht und diesen Schutz nicht allen Menschen in seinem Einflussbereich gleichermaßen zukommen lässt kritisiert werden können - von der Staatengemeinschaft wie auch einzelnen Personen inner-und außerhalb des eigenen Staatsgebietes!
Sonst wäre ja der Wille und das Tun dieses Staates bzw.der Mächtigen in diesem Staat absolut - was weder laut internationalem Recht noch irgendeiner Religion sein kann (hier wäre ja nur Gott absolut, also jenseits jeder Kritik)

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