Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

418 Beiträge seit 05.08.2001

Mal ne Frage an die Juristen...

oder die, die meinen, sich damit auszukennen.

BMG schreibt in seiner Kopierschutz-FAQ:

"Es gibt kein Recht auf Privatkopie. Privatkopien sind erlaubt, aber
genauso ist es erlaubt, sich technisch gegen das Kopieren zu schützen.
Das ist so ähnlich wie beim Fernsehen. Was im Free-TV läuft, darf ich
ohne weiteres anschauen. Deshalb habe ich aber noch lange keinen
Anspruch darauf, dass es nur unverschlüsselte Programme gibt."

Wie ist diese Antwort zu bewerten? Haben die Recht, wenn ja, wäre das
ein Skandal.

Der Vergleich hinkt überdies gewaltig: Für Free-TV zahl ich nix, für
ungeschützte CDs dagegen schon. Und es erhebt keiner den Anspruch, dass
es nur kostenlose CDs geben soll. So sähe die Analogie nach diesem
verrückten Vergleich nämlich aus!


Bewerten
- +
Ansicht umschalten