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  • Rhiannon

mehr als 1000 Beiträge seit 06.03.2001

Re: Ich finde das sehr schwierig

Hallo,

BythMuster schrieb am 16.03.2021 13:58:

Diese Art von Anfrage kann jeder stellen, er muss nur zum Grundbuchamt und sich ein Anliegen ausdenken. Dabei erfährt man einiges über den (und vorherige) Eigentümer und, wenn es Gemeinschaftseigentum im Spiel ist, auch über die Nachbarn. Aus meiner Sicht ist das ein schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre, der so nicht zulässig sein sollte.

Auf der anderen Seite besteht ein berechtigtes Interesse der Bürger, dass bedeutende Angehörige aus Legislative, Judikative und Exekutive ihr Einkommen auch wirklich vom Staat beziehen. Hier könnte z.B. ein Transparenzgesetz helfen, dass entsprechende Amtsträger ihr Einkünfte und Besitztümer komplett offenlegen müssen. Auch wenn es mithilfe von PartnerInnen und Strohfrauen/männern Möglichkeiten gibt, dies zu umgehen, wäre das als Maßnahme gegen Korruption viel hilfreicher als halblegales hinterherschnüffeln, inklusive dem Risiko, möglicherweise Unbeteiligte mit zu bespitzeln und in deren Privatsphäre einzudringen.

Es ist noch viel "Schlimmer":

Sie können für 15 Euro im Bürgeramt genau herausfinden, wo der Mensch wohnt, der sie vor 15 Jahren so geärgert hat, dass Sie sich noch an den Namen erinnern können.

Allerdings nur, wenn die Person sich in Deutschland ordentlich angemeldet ist und nicht, falls sie ins Ausland verzogen ist.

Aber das kann man auch machen, wenn herausfinden will, wo denn nun die Tochter, die man 15 Jahre nicht gesehen hat, wohnt und man ihr Schreiben will.

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