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  • Hintergrundrauschen

mehr als 1000 Beiträge seit 10.12.2002

Beim besten Willen....

Ich kann durch den Zusatz,:

"Bis auf Genehmigung oder anderweitige Vollmacht gemäß dieser
Anordnung..."

welches dem deutschen,

"Bis auf weiteres..."

ungefähr gleich kommt, keine Abmilderung der Brisanz dieses Artikels
erkennen.

Ist halt die Frage, wer genehmigt und bevollmächtigt. Eventuell wird
die Dreistigkeit damit eigentlich noch bestärkt.
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