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  • Don Obi

mehr als 1000 Beiträge seit 29.06.2020

Mord und Totschlag als Grundrecht

Grundrechte sind keine Belohnung für staatlich anerkanntes Wohlverhalten

Doch.
Verstöße gegen staatlich anerkanntes Wohlverhalten wie Mord, Bankraub oder anderes schlechtes Benehmen führt immer zum Entzug diverser Grundrechte "Im Namen des Volkes".
Art 2

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Dazu gehören nunmal auch Infektionsschutzmaßnahmen (gibts schon seit Pest und Cholera).
Art 11

(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, (...) zur Bekämpfung von Seuchengefahr (...) erforderlich ist.

Sieht irgendwie nicht danach aus, dass Querdenker überhaupt wissen, wie die Grundrechte in Deutschland geregelt sind.
Bis heute gabs noch keine Forderung nach Grundgesetzänderungen.

Für die reformgesetzliche Abschaffung von vielen Grundrechten am 1.Januar 2015 hat sich keiner von euch interessiert.
Angesichts der Totalverweigerung jeglicher Sozialpolitik ist das Themenfeld der Querdenker einfach nur lächerlicher Unsinn und nicht mehrheitsfähig..

Ihr habt euch von den Krisenprofiteuren ganz elegant auf den Holzweg führen lassen.

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