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Re: Sollte es zu Bevorteilungen von Geimpften kommen

sepp_mairhubr schrieb am 28.01.2021 14:14:

werde ich Klage einreichen. Erstens, weil es nicht genügend Impfstoff gibt und zweitens weil die Impfwilligen ja altersbedingt nicht dran kommen. Ergo haben wir hier ein gewolltes spalten der Gesellschaft.
Das Verstösst m.E. gegen GG Art.1(Abs. 1) "Die würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt", (Abs. 3) "Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung als unmittelbar geltendes Recht" da hier definitiv selektiert wird.
Des Weiteren der Verstoss gegen GG Art. 3(Abs. 1) "Alle Menschen sind gleich" (Wo bei das ja schon lange nicht mehr gilt... Freikaufen aus Strafsachen Stichwort Hoeness). GG Art. 11(Abs. 1) Freizügigkeit. Ja, (Abs. 2) billigt es, dazu gilt aber wieder die Verhältnissmässigkeit. GG Art. 19(Abs. 2) "In keinem falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden."
Das wären nur alleine Punkte aus dem GG.
[EDIT] Das sollten alle dann entsprechend auch so machen [/EDIT]

Grundrechte und Rechtsstaat gibt es in der Neuen Normalität nicht. Von daher ist auch eine Klage sinnlos.

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