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Avatar von sepp_mairhubr

mehr als 1000 Beiträge seit 07.09.2001

Sollte es zu Bevorteilungen von Geimpften kommen

werde ich Klage einreichen. Erstens, weil es nicht genügend Impfstoff gibt und zweitens weil die Impfwilligen ja altersbedingt nicht dran kommen. Ergo haben wir hier ein gewolltes spalten der Gesellschaft.
Das Verstösst m.E. gegen GG Art.1(Abs. 1) "Die würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt", (Abs. 3) "Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung als unmittelbar geltendes Recht" da hier definitiv selektiert wird.
Des Weiteren der Verstoss gegen GG Art. 3(Abs. 1) "Alle Menschen sind gleich" (Wo bei das ja schon lange nicht mehr gilt... Freikaufen aus Strafsachen Stichwort Hoeness). GG Art. 11(Abs. 1) Freizügigkeit. Ja, (Abs. 2) billigt es, dazu gilt aber wieder die Verhältnissmässigkeit. GG Art. 19(Abs. 2) "In keinem falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden."
Das wären nur alleine Punkte aus dem GG.
[EDIT] Das sollten alle dann entsprechend auch so machen [/EDIT]

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.01.2021 14:16).

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