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  • ShootThemLater

mehr als 1000 Beiträge seit 10.09.2002

Das Grundgesetzt falsch verstanden

Gerade der Inhalt von Seite 3 basiert auf dieser Aussage

Für alle Bürger dieses Staates gilt natürlich das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Jeder Eingriff in den Körper bedarf daher der Zustimmung durch den Patienten, alles andere gilt als Körperverletzung.

Nun sagt §2 Grundgesetz aber folgendes:

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Damit hat sich dann auch der Rest des Artikels erledigt.

Man sollte das GG schon mal gelesen haben, bevor man einen längeren Text darüber schreibt. So kommt halt nur verschwurbelter Unsinn raus.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (09.12.2021 00:15).

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