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  • Gottesurteil

36 Beiträge seit 07.12.2021

Der Staat darf, was er in seine Gesetze schreibt? Wirklich?

Wenn das so wäre, dann durften die Nazis auch die Nürnberger Rassegesetze erlassen, oder was meint der Autor dazu?
Dies scheint mir doch etwas zu platt! Es gibt unveräußerliche Grundrechte und Art.2 GG, so oft auch jetzt probiert wird, dies umzukehren, ist und bleibt ein Schutzrecht des Einzelnen gegenüber der Macht des Staates! Nach Darstellung dessen, was man unter Impfen zu verstehen hat erklärt der Autor, wie Impfstoffe hergestellt werden.

Die Entwicklung von Impfstoffen überlassen die Staaten privaten Unternehmen, die damit ein Geschäft machen.

Doch wenn diese Entwicklung vor allem mit dem Steuergeld der Bürger ermöglicht wird, dann sollte man schon mal drüber nachdenken, ob die dann allein "das Geschäft" machen dürfen.
Und wer meint, dass das Interesse am Geschäft mit Impfstoff oder Medikament ebenfalls die Prüfung der Wirksamkeit oder Ungefährlichkeit der Produkte beeinflusst, der sollte sich auch fragen, warum die Regierung sich auf Verträge eingelassen hat, die sämtliche Haftung der Hersteller ausschliesst und Regierungen sogar verpflichtet, die Stoffe gegen (auch bessere) Konkurrenzprodukte zu schützen und Abnahmegarantien ohne jede Einschränkung zu geben. Wer danach diesen Staat als "größten Impfskeptiker" präsentieren möchte, der kann meines Erachtens keinen Anspruch auf Seriosität erheben!

Wer sich dann allerdings noch zu solchen Aussagen versteigt:

Übersehen wird dabei, dass die Todesfälle der Zivilisationskrankheiten kalkulierbar sind und das Funktionieren dieser Gesellschaft nicht wesentlich beeinträchtigen, sondern zu den Kollateralschäden gehören. Das neue Virus ist aber im Blick auf seine Gesundheitsschädigungen unkalkulierbar.

Wieso unkalkulierbar? Sind z.B. auch das Grippevirus oder die Langzeitfolgen von neuen Impfstoffen ohne reguläre Zulassung kalkulierbar?

Die Warnung vor der Überbelastung des Gesundheitswesens durch Corona macht deutlich, dass es um die Begrenzung der Fallzahlen geht, idealerweise so, dass weitere Einschränkungen überflüssig werden.

So, geht es wirklich darum? Die Überlastung der Intensivstationen ist vor allem dem Abbau von 4000 Intensivbetten während der sog. Pandemie zuzurechnen sowie dem permanenten Abbau medizinischer Versorgungskapazitäten über Jahre durch die Politik! Da klingen dann Sprüche wie die des NRW-FDP-Chef und Familienminister Joachim Stamp: "Eine Impfpflicht sei ein massiver Grundrechtseingriff, der aber notwendig werden könne, wenn wir anders nicht aus der Spirale anderer Grundrechtsbeschränkungen kommen" wie eine Verhöhnung der Bürger!

Nach unseren "europäischen Werten" klingt das nicht. Überhaupt darf und kann es nach rechtsstaatlichen Kriterien keine allgemeine Impfpflicht gegen Corona geben, es fehlt hierzu schon an der Verhältnismäßigkeit. Darüber hinaus dürfte die Resolution des Europarateshier richtungsweisend sein. Selbst wenn das BVerfG mit diesem Präsidenten von Merkels Gnaden kein Garant mehr ist für den Schutz der Rechte der Bürger, so dürfte der EuGH doch sich daran orientieren.

7.3.1 „Es ist sicherzustellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist, und dass niemand politisch, gesellschaftlich oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht selbst möchte“

7.3.2 „Es ist sicherzustellen, dass niemand diskriminiert wird, weil er nicht geimpft wurde, aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken oder weil er sich nicht impfen lassen möchte“
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